Auf meinem Werdegang als Psychologin, kognitive Neurowissenschaftlerin, approbierte psychologische Psychotherapeutin und Praxisinhaberin bin ich, wie auch meine KollegInnen, immer wieder mit Missverständnissen in Kontakt gekommen, mit welchen ich etwas aufräumen möchte.

Psychologische Psychotherapeuten gehören zu einer verkannten Berufsgruppe. Einige - meiner Erfahrung nach erschreckenderweise sogar ärztliche Kollegen - wissen nicht, dass psychologische Psychotherapeuten über eine Approbation mit Arztregistereintrag verfügen und bis zu ihrer Approbation mindestens 10 Jahre in Ausbildung waren - zunächst in einer wissenschaftlich-empirischen, dann in einer fundierten diagnostisch-heilkundlichen Ausbildung. Mit der Approbation verfügen psychologische Psychotherapeuten nicht nur über eine staatliche Zulassung, eigenverantwortlich krankheitswertige medizinische Behandlungen durchzuführen, was die Diagnostik, Diagnosestellung, Heilung und Linderung von Symptomen umfasst, sondern sie sind den Fachärzten auch sozialrechtlich gleichgestellt. Wir arbeiten medizinisch und interdisziplinär: im Rahmen der Diagnostik zu Beginn einer Psychotherapie werden durch uns somatische Differenzialdiagnosen in Betracht gezogen und im ärztlichen Konsil abgeklärt, um somatische Ursachen, die möglicherweise für die psychischen Symptome (mit-) verantwortlich sein könnten, auszuschließen. Wir berufen uns auf unser Wissen über somatische Erkrankungen und wie sich diese ausprägen können. Beispielsweise können Herzrasen, Zittern, Schweißausbrüche und Schlafstörungen wie sie bei Angststörungen auftreten auch auf eine unentdeckte Schilddrüsenüberfunktion zurückzuführen sein oder eine Autismusspektrumstörung muss von anderen genetischen Erkrankungen, die überlappende Symptome verursachen, abgegrenzt werden. Generell besteht durch die Wechselwirkung zwischen Psyche und Körper immer eine diagnostisch wie therapeutische Relevanz bei der Beurteilung somatischer Faktoren: Das Spektrum der somatischen Überschneidungsbereiche in unseren Behandlungen reicht von der Psychoedukation zu Beginn der Behandlung in Form eines bio-psycho-sozialen Erklärungsmodells für jedwede psychische Erkrankung, über körperliche Veränderungen bedingt durch psychische Störungen (Blutdruckanstieg, körperliche Anspannung, Schmerzen etc.) sowie Ausprägungen und Schwankungen im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung (Biofeedback, Expositionsbehandlung, körperorientiertes Arbeiten, Embodiment) bis hin zu Somatisierungsstörungen psychischen Ursprungs, welche mit somatischen Erkrankungen verwechselt werden können, den psychologischen Faktoren bei körperlichen Erkrankungen wie z. B. psychogenes Asthma (F 54) und Störungsbildern mit körperlichen Ursachen wie bspw. die gynäkologische Diagnose F 32.81 (Prämenstruelles Dysphorisches Syndrom).

Um als psychologische Psychotherapeutin arbeiten zu dürfen, habe ich zunächst ein volles naturwissenschaftliches - ja, kein geisteswissenschaftliches - Psychologiestudium absolviert, in dem ich mich wissenschaftlich vertieft mit Methoden wie Statistik, Datenauswertung, experimenteller Forschung, EEG, Eyetracking, Neurowissenschaften und empirischer klinischer Forschung auseinandergesetzt habe. Durch meinen ersten Beruf "klinische Psychologin und kognitive Neurowissenschaftlerin (Master of Science)" bin ich befugt, eigene Forschung durchzuführen, also eigenverantwortlich Studien zu planen, durchzuführen, auszuwerten und zu präsentieren.

Um heilkundlich tätig sein zu dürfen und die Approbation als psychologische Psychotherapeutin in einem wissenschaftlich anerkannten Richtlinienverfahren zu erhalten, musste ich einen zweiten Berufsabschluss erwerben: weitere 5 Jahre Ausbildung mit 600 Theorie- und Praxisseminaren, 120 Stunden Selbsterfahrung, 1200 Stunden in der psychiatrischen Klinik und 600 Stunden ambulanten Behandlungen.

Et voilà: mit viel Disziplin, Fleiß, Anstrengung und Sparsamkeit - denn diese Ausbildung will parallel mit Jobs auch noch finanziert werden - bist du danach fertiger (im doppelten Sinne) approbierter psychologischer Psychotherapeut!

Eigene Praxis? Tja, hier verbirgt sich noch ein Missverständnis: Mit dem Arztregistereintrag in der Tasche darfst du dann mit Glück und Geld (wir sprechen von bis zu über 100.000 Euro) einen Kassensitz ergattern, den Goldstandard unter approbierten Therapeuten. Der Geldbetrag für einen solchen "Kassensitz" an sich ist schon stolz - und erst recht, wenn man bedenkt, dass ein „Kassensitz“ streng genommen nicht einmal eine „Kassenzulassung“ gewährleistet (Stichwort Zulassungsbeschränkung), dass hierin weder Räumlichkeiten, noch Gerätschaften, Unterlagen oder ein Patientenstamm (der per definitionem in der Psychotherapiepraxis nicht existiert) inbegriffen sind und dass man sich hiermit eine Reihe von Abhängigkeiten von der KVB mit einkauft (Telematik, Abrechnung, Stundenzahl, Therapieplatzzahl etc.).

Oder du gehst mit dem Arztregistereintrag in der Tasche den betriebswirtschaftlichen Akt der Gründung einer Privatpraxis und kümmerst dich auf dem freien Markt selbst um die Akquise deiner PatientInnen und KlientInnen. Schon deshalb wahrscheinlich ein meiner Erfahrung nach bislang von KollegInnen, SupervisorInnen und MentorInnen ungeliebter und oft abgelehnter Weg. Vielleicht auch, weil sich - noch ein Missverständnis - Privatpraxen im Gegensatz zu Kassenpraxen (welche nach EBM abrechnen) nach den geringer ausfallenden Honoraren in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) richten, welche seit über 25 Jahren (!) nicht angepasst wurde. Von diesem Weg wurde auch mir in der Anfangsphase der Gründung mit den ermutigenden Worten „machen Sie das nicht, das ist ein totes Pferd“ (Zitat eines Vorsitzenden eines namhaften Institutes für Psychotherapeuten) abgeraten - das Pferd ist so tot, dass es seit nunmehr 7 Jahren meine Familie ernährt und meine Praxis deutschlandweite Reputation hat 🤷‍♀️